Der Zoll-Wortschatz

A

  • AEO (Authorised Economic Operator)

    Unternehmen mit AEO-Status, zu Deutsch «Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB)», gehen eine Partnerschaft mit den Zollbehörden ein. Sie werden damit auf internationaler Ebene als zuverlässig eingestuft und heben sich damit von anderen Unternehmen ab. Dem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten werden verschiedene zollrechtliche Erleichterungen gewährt.

B

  • Besondere Verfahren

    Die besonderen Verfahren ermöglichen es, Nichtunionswaren in die Europäische Union (EU) unter Aussetzung von Zöllen, Mehrwertsteuern und handelspolitischen Massnahmen einzuführen, um sie zu lagern, zu verwenden oder umzuwandeln, bevor sie wieder aus der EU ausgeführt oder in den europäischen Handel gebracht werden. Ausser dem Transit gibt es fünf besondere Zollverfahren: die vorübergehende Verwendung, die besondere Verwendung, das Zolllagerverfahren sowie die aktive und die passive Veredelung.

C

  • CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)

    Das CITES, zu Deutsch «Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen» oder auch «Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)», ist ein internationales Abkommen zwischen Staaten. Es soll sicherstellen, dass der internationale Handel mit Exemplaren einer freilebenden Tier- oder Pflanzenart den Erhalt der betreffenden Art nicht gefährdet.

D

  • DEB (Déclaration d’échange de biens)

    Zollpapier, mit dem die französischen Zollbehörden über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr (im EU-Raum) informiert werden. Diese Meldung ermöglicht es den Zollbehörden, Aussenhandelsstatistiken (Verhältnis Ein- und Ausfuhren) zu erstellen, die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu überwachen und illegalen Warenverkehr zu bekämpfen. Sie erfolgt monatlich.

E

    • EFTA

      Die Europäische Freihandelsassoziation ist eine Vereinigung von Staaten mit dem Ziel, eine Freihandelszone in Europa zu schaffen. Die Mitgliedstaaten sind:

      • Die Schweiz
      • Liechtenstein
      • Norwegen
      • Island

    • EUR1

      Warenverkehrsbescheinigung, die durch den Zoll des Ausfuhrlandes ausgestellt wird und es dem Importeur erlaubt, die betreffende Ware zollfrei oder mit ermässigten Zollgebühren einzuführen. Die Zollsätze hängen von der Gültigkeit des EUR1 und vom Freihandelsabkommen zwischen zwei Ländern ab.


  • eVV (elektronische Veranlagungsverfügung)

    Es handelt sich um einen Besteuerungsnachweis, der von der Eidgenössischen Zollverwaltung in der Schweiz erstellt wird, sobald die Zollanmeldung bei der Eingangs- oder Ausgangszollstelle angenommen worden ist.
    Bei der Ausfuhr wird die «eVV Export» verwendet.
    Bei der Einfuhr gibt es pro Anmeldung eine «eVV Zoll» (für die Zollgebühren) und eine «eVV MwSt.» (für die Mehrwertsteuer).

I

  • Incoterms (International Commercial Terms)

    Die Incoterms regeln die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im internationalen und nationalen Warenhandel. Die jüngste Fassung dieser Regeln ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten (Incoterms 2020).

K

  • Kombinierte Nomenklatur

    System zur Einreihung und Codierung der Waren.

M

  • MwSt.

    Alle Waren sind bei ihrer Einführung der Mehrwertsteuer unterworfen. Diese Steuer wird nach der MwSt.-Bemessungsgrundlage berechnet und entspricht dem Steuersatz des Einfuhrlandes. Sie kann für einige Warenkategorien ermässigt oder ausgesetzt werden. Für bestimmte Unternehmen ist auch eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft möglich.

N

  • NEVV (Neues EDV-gestütztes Versandverfahren)

    Das NEVV ermöglicht die automatisierte Sammlung und Übermittlung von Transitdokumenten zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Abgangszollstellen, Durchgangszollstellen und Bestimmungszollstellen der Waren.

P

  • Proformarechnung

    Hierbei handelt es sich um ein Dokument ohne gesetzlichen oder buchhalterischen Wert. Es kann ausschliesslich bei zahlungsfreien Transaktionen (z. B. Versand von Gratismustern) verwendet werden, um den Wert einer Ware zu veranschlagen.

S

  • Statistischer Wert

    Wie der Name sagt, handelt es sich um einen Wert, der den europäischen Zollbehörden zu statistischen Zwecken dient. Beim Import handelt es sich um den Wert der Ware am Ort des Eingangs in das Importland. Nehmen wir an, eine Ware wird über den Hafen von Antwerpen (Belgien) nach Deutschland importiert. Der statistische Wert ist der Wert der Ware im Moment ihres Eingangs an der belgisch-deutschen Grenze. Beim Export entspricht der statistische Wert dem Wert am Ort des Ausgangs aus dem Zollgebiet.

    Demnach kann der Zollwert dem statistischen Wert entsprechen, wenn eine Ware direkt bei der Eingangszollstelle des Importlandes verzollt wird.

U

    • UE (Ursprungserklärung auf der Rechnung)

      Hierbei handelt es sich um einen Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware auf einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem sonstigen Handelspapier, anhand dessen die Ware identifiziert werden kann.


  • UZK (Unionszollkodex)

    Der Unionszollkodex hat am 1. Mai 2016 den Zollkodex der Gemeinschaften ersetzt. Seine Gültigkeit erstreckt sich auf alle 28 EU-Staaten.

V

    • Verbrauchssteuer

      Bei den Verbrauchsteuern handelt es sich um indirekte Steuern auf den Verkauf oder die Verwendung bestimmter Erzeugnisse. Sie werden in der Regel als Geldbetrag je Erzeugnismenge – z. B. kg, hl, Grad Alkohol oder 1000 Stück – erhoben.


    • Veredelungsverkehr

      Der Veredelungsverkehr (aktiv oder passiv) umfasst die vorübergehende Ein- oder Ausfuhr von Waren zur Bearbeitung, Verarbeitung und Ausbesserung.


  • Vorübergehende Verwendung

    Das Verfahren ist für ausländische Waren vorgesehen, die lediglich für eine begrenzte Zeit im Inland verwendet werden und in unverändertem Zustand wiederausgeführt werden.

Z

    • Zentrale Zollabwicklung

      Gemäss Art. 179 UZK erlaubt die Zentrale Zollabwicklung, die physischen Warenverkehre und die zugehörigen Dokumentenströme (Ein-/Ausfuhr) voneinander zu trennen. Die Waren können in einer Zollstelle (Ort der Gestellung) von einer anderen Zollstelle (Ort der Zollanmeldung) aus angemeldet werden.


    • Zölle

      Zölle sind Abgaben, die nach dem Zollwert der Ware bei ihrer Einfuhr berechnet werden. Jede Ware wird nach einer bestimmten Zollnomenklatur klassifiziert, die es erlaubt, den geltenden Zollsatz zu ermitteln. Im Rahmen einer Zollpräferenz kann die Ware von Zollgebühren befreit oder der Zollsatz reduziert werden.


    • Zollunion

      Eine Zollunion ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Staaten, die ein gemeinsames Zollgebiet bilden, mit folgenden Zielen: (Art. XXIV GATT und Art. 23 des EG-Vertrags)

      • Abschaffung der Zölle und Abgaben gleicher Wirkung zwischen den EU-Mitgliedstaaten,
      • Schaffung eines gemeinsamen Aussenzolls und einer gemeinsamen Aussenhandelspolitik für den Grossteil des Handels mit Drittländern.

  • Zollwert

    Der Zollwert einer Ware ist der Wert, der bei Export-Import-Operationen für die Berechnung der damit verbundenen Abgaben und Steuern (Zölle, MwSt., Antidumpingzölle usw.) zu Grunde gelegt wird. Beim EU-Import entspricht der Zollwert dem Wert der Ware bei ihrer Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet. Beim EU-Export entspricht der Zollwert dem Wert der Ware am Ort des Ausgangs aus dem Gemeinschaftsgebiet.

object(stdClass)#764 (50) {
  ["id"]=>
  string(2) "27"
  ["asset_id"]=>
  string(3) "139"
  ["title"]=>
  string(19) "Der Zoll-Wortschatz"
  ["alias"]=>
  string(19) "der-zoll-wortschatz"
  ["introtext"]=>
  string(16824) "

A

  • AEO (Authorised Economic Operator)

    Unternehmen mit AEO-Status, zu Deutsch «Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB)», gehen eine Partnerschaft mit den Zollbehörden ein. Sie werden damit auf internationaler Ebene als zuverlässig eingestuft und heben sich damit von anderen Unternehmen ab. Dem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten werden verschiedene zollrechtliche Erleichterungen gewährt.

B

  • Besondere Verfahren

    Die besonderen Verfahren ermöglichen es, Nichtunionswaren in die Europäische Union (EU) unter Aussetzung von Zöllen, Mehrwertsteuern und handelspolitischen Massnahmen einzuführen, um sie zu lagern, zu verwenden oder umzuwandeln, bevor sie wieder aus der EU ausgeführt oder in den europäischen Handel gebracht werden. Ausser dem Transit gibt es fünf besondere Zollverfahren: die vorübergehende Verwendung, die besondere Verwendung, das Zolllagerverfahren sowie die aktive und die passive Veredelung.

C

  • CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)

    Das CITES, zu Deutsch «Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen» oder auch «Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)», ist ein internationales Abkommen zwischen Staaten. Es soll sicherstellen, dass der internationale Handel mit Exemplaren einer freilebenden Tier- oder Pflanzenart den Erhalt der betreffenden Art nicht gefährdet.

D

  • DEB (Déclaration d’échange de biens)

    Zollpapier, mit dem die französischen Zollbehörden über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr (im EU-Raum) informiert werden. Diese Meldung ermöglicht es den Zollbehörden, Aussenhandelsstatistiken (Verhältnis Ein- und Ausfuhren) zu erstellen, die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu überwachen und illegalen Warenverkehr zu bekämpfen. Sie erfolgt monatlich.

E

    • EFTA

      Die Europäische Freihandelsassoziation ist eine Vereinigung von Staaten mit dem Ziel, eine Freihandelszone in Europa zu schaffen. Die Mitgliedstaaten sind:

      • Die Schweiz
      • Liechtenstein
      • Norwegen
      • Island

    • EUR1

      Warenverkehrsbescheinigung, die durch den Zoll des Ausfuhrlandes ausgestellt wird und es dem Importeur erlaubt, die betreffende Ware zollfrei oder mit ermässigten Zollgebühren einzuführen. Die Zollsätze hängen von der Gültigkeit des EUR1 und vom Freihandelsabkommen zwischen zwei Ländern ab.


  • eVV (elektronische Veranlagungsverfügung)

    Es handelt sich um einen Besteuerungsnachweis, der von der Eidgenössischen Zollverwaltung in der Schweiz erstellt wird, sobald die Zollanmeldung bei der Eingangs- oder Ausgangszollstelle angenommen worden ist.
    Bei der Ausfuhr wird die «eVV Export» verwendet.
    Bei der Einfuhr gibt es pro Anmeldung eine «eVV Zoll» (für die Zollgebühren) und eine «eVV MwSt.» (für die Mehrwertsteuer).

I

  • Incoterms (International Commercial Terms)

    Die Incoterms regeln die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im internationalen und nationalen Warenhandel. Die jüngste Fassung dieser Regeln ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten (Incoterms 2020).

K

  • Kombinierte Nomenklatur

    System zur Einreihung und Codierung der Waren.

M

  • MwSt.

    Alle Waren sind bei ihrer Einführung der Mehrwertsteuer unterworfen. Diese Steuer wird nach der MwSt.-Bemessungsgrundlage berechnet und entspricht dem Steuersatz des Einfuhrlandes. Sie kann für einige Warenkategorien ermässigt oder ausgesetzt werden. Für bestimmte Unternehmen ist auch eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft möglich.

N

  • NEVV (Neues EDV-gestütztes Versandverfahren)

    Das NEVV ermöglicht die automatisierte Sammlung und Übermittlung von Transitdokumenten zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Abgangszollstellen, Durchgangszollstellen und Bestimmungszollstellen der Waren.

P

  • Proformarechnung

    Hierbei handelt es sich um ein Dokument ohne gesetzlichen oder buchhalterischen Wert. Es kann ausschliesslich bei zahlungsfreien Transaktionen (z. B. Versand von Gratismustern) verwendet werden, um den Wert einer Ware zu veranschlagen.

S

  • Statistischer Wert

    Wie der Name sagt, handelt es sich um einen Wert, der den europäischen Zollbehörden zu statistischen Zwecken dient. Beim Import handelt es sich um den Wert der Ware am Ort des Eingangs in das Importland. Nehmen wir an, eine Ware wird über den Hafen von Antwerpen (Belgien) nach Deutschland importiert. Der statistische Wert ist der Wert der Ware im Moment ihres Eingangs an der belgisch-deutschen Grenze. Beim Export entspricht der statistische Wert dem Wert am Ort des Ausgangs aus dem Zollgebiet.

    Demnach kann der Zollwert dem statistischen Wert entsprechen, wenn eine Ware direkt bei der Eingangszollstelle des Importlandes verzollt wird.

U

    • UE (Ursprungserklärung auf der Rechnung)

      Hierbei handelt es sich um einen Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware auf einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem sonstigen Handelspapier, anhand dessen die Ware identifiziert werden kann.


  • UZK (Unionszollkodex)

    Der Unionszollkodex hat am 1. Mai 2016 den Zollkodex der Gemeinschaften ersetzt. Seine Gültigkeit erstreckt sich auf alle 28 EU-Staaten.

V

    • Verbrauchssteuer

      Bei den Verbrauchsteuern handelt es sich um indirekte Steuern auf den Verkauf oder die Verwendung bestimmter Erzeugnisse. Sie werden in der Regel als Geldbetrag je Erzeugnismenge – z. B. kg, hl, Grad Alkohol oder 1000 Stück – erhoben.


    • Veredelungsverkehr

      Der Veredelungsverkehr (aktiv oder passiv) umfasst die vorübergehende Ein- oder Ausfuhr von Waren zur Bearbeitung, Verarbeitung und Ausbesserung.


  • Vorübergehende Verwendung

    Das Verfahren ist für ausländische Waren vorgesehen, die lediglich für eine begrenzte Zeit im Inland verwendet werden und in unverändertem Zustand wiederausgeführt werden.

Z

    • Zentrale Zollabwicklung

      Gemäss Art. 179 UZK erlaubt die Zentrale Zollabwicklung, die physischen Warenverkehre und die zugehörigen Dokumentenströme (Ein-/Ausfuhr) voneinander zu trennen. Die Waren können in einer Zollstelle (Ort der Gestellung) von einer anderen Zollstelle (Ort der Zollanmeldung) aus angemeldet werden.


    • Zölle

      Zölle sind Abgaben, die nach dem Zollwert der Ware bei ihrer Einfuhr berechnet werden. Jede Ware wird nach einer bestimmten Zollnomenklatur klassifiziert, die es erlaubt, den geltenden Zollsatz zu ermitteln. Im Rahmen einer Zollpräferenz kann die Ware von Zollgebühren befreit oder der Zollsatz reduziert werden.


    • Zollunion

      Eine Zollunion ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Staaten, die ein gemeinsames Zollgebiet bilden, mit folgenden Zielen: (Art. XXIV GATT und Art. 23 des EG-Vertrags)

      • Abschaffung der Zölle und Abgaben gleicher Wirkung zwischen den EU-Mitgliedstaaten,
      • Schaffung eines gemeinsamen Aussenzolls und einer gemeinsamen Aussenhandelspolitik für den Grossteil des Handels mit Drittländern.

  • Zollwert

    Der Zollwert einer Ware ist der Wert, der bei Export-Import-Operationen für die Berechnung der damit verbundenen Abgaben und Steuern (Zölle, MwSt., Antidumpingzölle usw.) zu Grunde gelegt wird. Beim EU-Import entspricht der Zollwert dem Wert der Ware bei ihrer Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet. Beim EU-Export entspricht der Zollwert dem Wert der Ware am Ort des Ausgangs aus dem Gemeinschaftsgebiet.

" ["fulltext"]=> string(0) "" ["state"]=> string(1) "1" ["catid"]=> string(2) "19" ["created"]=> string(19) "2019-11-19 09:15:58" ["created_by"]=> string(2) "37" ["created_by_alias"]=> string(0) "" ["modified"]=> string(19) "2020-05-26 13:36:48" ["modified_by"]=> string(2) "37" ["checked_out"]=> string(1) "0" ["checked_out_time"]=> string(19) "0000-00-00 00:00:00" ["publish_up"]=> string(19) "2019-11-19 09:15:58" ["publish_down"]=> string(19) "0000-00-00 00:00:00" ["images"]=> string(173) "{"image_intro":"","float_intro":"","image_intro_alt":"","image_intro_caption":"","image_fulltext":"","float_fulltext":"","image_fulltext_alt":"","image_fulltext_caption":""}" ["urls"]=> string(121) "{"urla":false,"urlatext":"","targeta":"","urlb":false,"urlbtext":"","targetb":"","urlc":false,"urlctext":"","targetc":""}" ["attribs"]=> string(667) "{"article_layout":"","show_title":"","link_titles":"","show_tags":"","show_intro":"","info_block_position":"","info_block_show_title":"","show_category":"","link_category":"","show_parent_category":"","link_parent_category":"","show_associations":"","show_author":"","link_author":"","show_create_date":"","show_modify_date":"","show_publish_date":"","show_item_navigation":"","show_icons":"","show_print_icon":"","show_email_icon":"","show_vote":"","show_hits":"","show_noauth":"","urls_position":"","alternative_readmore":"","article_page_title":"","show_publishing_options":"","show_article_options":"","show_urls_images_backend":"","show_urls_images_frontend":""}" ["version"]=> string(2) "36" ["ordering"]=> string(1) "1" ["metakey"]=> string(0) "" ["metadesc"]=> string(0) "" ["access"]=> string(1) "1" ["hits"]=> string(4) "2333" ["metadata"]=> object(Joomla\Registry\Registry)#784 (3) { ["data":protected]=> object(stdClass)#786 (4) { ["robots"]=> string(0) "" ["author"]=> string(0) "" ["rights"]=> string(0) "" ["xreference"]=> string(0) "" } ["initialized":protected]=> bool(true) ["separator"]=> string(1) "." } ["featured"]=> string(1) "0" ["language"]=> string(5) "de-DE" ["xreference"]=> string(0) "" ["category_title"]=> string(13) "Werkzeugkiste" ["category_alias"]=> string(13) "werkzeugkiste" ["category_access"]=> string(1) "1" ["author"]=> string(14) "ukoo_webmaster" ["parent_title"]=> string(4) "ROOT" ["parent_id"]=> string(1) "1" ["parent_route"]=> string(0) "" ["parent_alias"]=> string(4) "root" ["rating"]=> NULL ["rating_count"]=> NULL ["params"]=> object(Joomla\Registry\Registry)#762 (3) { ["data":protected]=> object(stdClass)#783 (93) { ["article_layout"]=> string(9) "_:default" ["show_title"]=> string(1) "1" ["link_titles"]=> string(1) "0" ["show_intro"]=> string(1) "1" ["info_block_position"]=> string(1) "0" ["info_block_show_title"]=> string(1) "1" ["show_category"]=> string(1) "0" ["link_category"]=> string(1) "1" ["show_parent_category"]=> string(1) "0" ["link_parent_category"]=> string(1) "0" ["show_associations"]=> string(1) "0" ["flags"]=> string(1) "1" ["show_author"]=> string(1) "0" ["link_author"]=> string(1) "0" ["show_create_date"]=> string(1) "0" ["show_modify_date"]=> string(1) "0" ["show_publish_date"]=> string(1) "0" ["show_item_navigation"]=> string(1) "0" ["show_vote"]=> string(1) "0" ["show_readmore"]=> string(1) "0" ["show_readmore_title"]=> string(1) "1" ["readmore_limit"]=> string(3) "100" ["show_tags"]=> string(1) "1" ["show_icons"]=> string(1) "0" ["show_print_icon"]=> string(1) "0" ["show_email_icon"]=> string(1) "0" ["show_hits"]=> string(1) "0" ["record_hits"]=> string(1) "1" ["show_noauth"]=> string(1) "0" ["urls_position"]=> string(1) "0" ["captcha"]=> string(0) "" ["show_publishing_options"]=> string(1) "1" ["show_article_options"]=> string(1) "1" ["save_history"]=> string(1) "1" ["history_limit"]=> int(10) ["show_urls_images_frontend"]=> string(1) "0" ["show_urls_images_backend"]=> string(1) "1" ["targeta"]=> int(0) ["targetb"]=> int(0) ["targetc"]=> int(0) ["float_intro"]=> string(4) "left" ["float_fulltext"]=> string(4) "left" ["category_layout"]=> string(6) "_:blog" ["show_category_heading_title_text"]=> string(1) "0" ["show_category_title"]=> string(1) "0" ["show_description"]=> string(1) "0" ["show_description_image"]=> string(1) "0" ["maxLevel"]=> string(1) "1" ["show_empty_categories"]=> string(1) "0" ["show_no_articles"]=> string(1) "0" ["show_subcat_desc"]=> string(1) "0" ["show_cat_num_articles"]=> string(1) "0" ["show_cat_tags"]=> string(1) "0" ["show_base_description"]=> string(1) "1" ["maxLevelcat"]=> string(2) "-1" ["show_empty_categories_cat"]=> string(1) "0" ["show_subcat_desc_cat"]=> string(1) "1" ["show_cat_num_articles_cat"]=> string(1) "1" ["num_leading_articles"]=> string(1) "0" ["num_intro_articles"]=> string(2) "10" ["num_columns"]=> string(1) "0" ["num_links"]=> string(1) "0" ["multi_column_order"]=> string(1) "0" ["show_subcategory_content"]=> string(1) "0" ["show_pagination_limit"]=> string(1) "1" ["filter_field"]=> string(4) "hide" ["show_headings"]=> string(1) "1" ["list_show_date"]=> string(1) "0" ["date_format"]=> string(0) "" ["list_show_hits"]=> string(1) "1" ["list_show_author"]=> string(1) "1" ["orderby_pri"]=> string(5) "order" ["orderby_sec"]=> string(5) "rdate" ["order_date"]=> string(9) "published" ["show_pagination"]=> string(1) "2" ["show_pagination_results"]=> string(1) "1" ["show_featured"]=> string(4) "show" ["show_feed_link"]=> string(1) "1" ["feed_summary"]=> string(1) "0" ["feed_show_readmore"]=> string(1) "0" ["sef_advanced"]=> int(0) ["sef_ids"]=> int(0) ["custom_fields_enable"]=> string(1) "1" ["show_page_heading"]=> int(0) ["menu_text"]=> int(1) ["menu_show"]=> int(1) ["pageclass_sfx"]=> string(14) "-article-no-pt" ["secure"]=> int(0) ["page_title"]=> string(14) "Zoll-Vokabular" ["page_description"]=> NULL ["page_rights"]=> NULL ["robots"]=> NULL ["access-view"]=> bool(true) } ["initialized":protected]=> bool(true) ["separator"]=> string(1) "." } ["tagLayout"]=> object(Joomla\CMS\Layout\FileLayout)#760 (7) { ["layoutId":protected]=> string(19) "joomla.content.tags" ["basePath":protected]=> NULL ["fullPath":protected]=> NULL ["includePaths":protected]=> array(0) { } ["options":protected]=> object(Joomla\Registry\Registry)#761 (3) { ["data":protected]=> object(stdClass)#782 (2) { ["component"]=> string(11) "com_content" ["client"]=> int(0) } ["initialized":protected]=> bool(false) ["separator"]=> string(1) "." } ["data":protected]=> array(0) { } ["debugMessages":protected]=> array(0) { } } ["slug"]=> string(22) "27:der-zoll-wortschatz" ["catslug"]=> string(16) "19:werkzeugkiste" ["parent_slug"]=> NULL ["readmore_link"]=> string(32) "/de/wissenswertes/zoll-vokabular" ["text"]=> string(16825) "

A

  • AEO (Authorised Economic Operator)

    Unternehmen mit AEO-Status, zu Deutsch «Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB)», gehen eine Partnerschaft mit den Zollbehörden ein. Sie werden damit auf internationaler Ebene als zuverlässig eingestuft und heben sich damit von anderen Unternehmen ab. Dem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten werden verschiedene zollrechtliche Erleichterungen gewährt.

B

  • Besondere Verfahren

    Die besonderen Verfahren ermöglichen es, Nichtunionswaren in die Europäische Union (EU) unter Aussetzung von Zöllen, Mehrwertsteuern und handelspolitischen Massnahmen einzuführen, um sie zu lagern, zu verwenden oder umzuwandeln, bevor sie wieder aus der EU ausgeführt oder in den europäischen Handel gebracht werden. Ausser dem Transit gibt es fünf besondere Zollverfahren: die vorübergehende Verwendung, die besondere Verwendung, das Zolllagerverfahren sowie die aktive und die passive Veredelung.

C

  • CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)

    Das CITES, zu Deutsch «Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen» oder auch «Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)», ist ein internationales Abkommen zwischen Staaten. Es soll sicherstellen, dass der internationale Handel mit Exemplaren einer freilebenden Tier- oder Pflanzenart den Erhalt der betreffenden Art nicht gefährdet.

D

  • DEB (Déclaration d’échange de biens)

    Zollpapier, mit dem die französischen Zollbehörden über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr (im EU-Raum) informiert werden. Diese Meldung ermöglicht es den Zollbehörden, Aussenhandelsstatistiken (Verhältnis Ein- und Ausfuhren) zu erstellen, die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu überwachen und illegalen Warenverkehr zu bekämpfen. Sie erfolgt monatlich.

E

    • EFTA

      Die Europäische Freihandelsassoziation ist eine Vereinigung von Staaten mit dem Ziel, eine Freihandelszone in Europa zu schaffen. Die Mitgliedstaaten sind:

      • Die Schweiz
      • Liechtenstein
      • Norwegen
      • Island

    • EUR1

      Warenverkehrsbescheinigung, die durch den Zoll des Ausfuhrlandes ausgestellt wird und es dem Importeur erlaubt, die betreffende Ware zollfrei oder mit ermässigten Zollgebühren einzuführen. Die Zollsätze hängen von der Gültigkeit des EUR1 und vom Freihandelsabkommen zwischen zwei Ländern ab.


  • eVV (elektronische Veranlagungsverfügung)

    Es handelt sich um einen Besteuerungsnachweis, der von der Eidgenössischen Zollverwaltung in der Schweiz erstellt wird, sobald die Zollanmeldung bei der Eingangs- oder Ausgangszollstelle angenommen worden ist.
    Bei der Ausfuhr wird die «eVV Export» verwendet.
    Bei der Einfuhr gibt es pro Anmeldung eine «eVV Zoll» (für die Zollgebühren) und eine «eVV MwSt.» (für die Mehrwertsteuer).

I

  • Incoterms (International Commercial Terms)

    Die Incoterms regeln die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im internationalen und nationalen Warenhandel. Die jüngste Fassung dieser Regeln ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten (Incoterms 2020).

K

  • Kombinierte Nomenklatur

    System zur Einreihung und Codierung der Waren.

M

  • MwSt.

    Alle Waren sind bei ihrer Einführung der Mehrwertsteuer unterworfen. Diese Steuer wird nach der MwSt.-Bemessungsgrundlage berechnet und entspricht dem Steuersatz des Einfuhrlandes. Sie kann für einige Warenkategorien ermässigt oder ausgesetzt werden. Für bestimmte Unternehmen ist auch eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft möglich.

N

  • NEVV (Neues EDV-gestütztes Versandverfahren)

    Das NEVV ermöglicht die automatisierte Sammlung und Übermittlung von Transitdokumenten zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Abgangszollstellen, Durchgangszollstellen und Bestimmungszollstellen der Waren.

P

  • Proformarechnung

    Hierbei handelt es sich um ein Dokument ohne gesetzlichen oder buchhalterischen Wert. Es kann ausschliesslich bei zahlungsfreien Transaktionen (z. B. Versand von Gratismustern) verwendet werden, um den Wert einer Ware zu veranschlagen.

S

  • Statistischer Wert

    Wie der Name sagt, handelt es sich um einen Wert, der den europäischen Zollbehörden zu statistischen Zwecken dient. Beim Import handelt es sich um den Wert der Ware am Ort des Eingangs in das Importland. Nehmen wir an, eine Ware wird über den Hafen von Antwerpen (Belgien) nach Deutschland importiert. Der statistische Wert ist der Wert der Ware im Moment ihres Eingangs an der belgisch-deutschen Grenze. Beim Export entspricht der statistische Wert dem Wert am Ort des Ausgangs aus dem Zollgebiet.

    Demnach kann der Zollwert dem statistischen Wert entsprechen, wenn eine Ware direkt bei der Eingangszollstelle des Importlandes verzollt wird.

U

    • UE (Ursprungserklärung auf der Rechnung)

      Hierbei handelt es sich um einen Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware auf einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem sonstigen Handelspapier, anhand dessen die Ware identifiziert werden kann.


  • UZK (Unionszollkodex)

    Der Unionszollkodex hat am 1. Mai 2016 den Zollkodex der Gemeinschaften ersetzt. Seine Gültigkeit erstreckt sich auf alle 28 EU-Staaten.

V

    • Verbrauchssteuer

      Bei den Verbrauchsteuern handelt es sich um indirekte Steuern auf den Verkauf oder die Verwendung bestimmter Erzeugnisse. Sie werden in der Regel als Geldbetrag je Erzeugnismenge – z. B. kg, hl, Grad Alkohol oder 1000 Stück – erhoben.


    • Veredelungsverkehr

      Der Veredelungsverkehr (aktiv oder passiv) umfasst die vorübergehende Ein- oder Ausfuhr von Waren zur Bearbeitung, Verarbeitung und Ausbesserung.


  • Vorübergehende Verwendung

    Das Verfahren ist für ausländische Waren vorgesehen, die lediglich für eine begrenzte Zeit im Inland verwendet werden und in unverändertem Zustand wiederausgeführt werden.

Z

    • Zentrale Zollabwicklung

      Gemäss Art. 179 UZK erlaubt die Zentrale Zollabwicklung, die physischen Warenverkehre und die zugehörigen Dokumentenströme (Ein-/Ausfuhr) voneinander zu trennen. Die Waren können in einer Zollstelle (Ort der Gestellung) von einer anderen Zollstelle (Ort der Zollanmeldung) aus angemeldet werden.


    • Zölle

      Zölle sind Abgaben, die nach dem Zollwert der Ware bei ihrer Einfuhr berechnet werden. Jede Ware wird nach einer bestimmten Zollnomenklatur klassifiziert, die es erlaubt, den geltenden Zollsatz zu ermitteln. Im Rahmen einer Zollpräferenz kann die Ware von Zollgebühren befreit oder der Zollsatz reduziert werden.


    • Zollunion

      Eine Zollunion ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Staaten, die ein gemeinsames Zollgebiet bilden, mit folgenden Zielen: (Art. XXIV GATT und Art. 23 des EG-Vertrags)

      • Abschaffung der Zölle und Abgaben gleicher Wirkung zwischen den EU-Mitgliedstaaten,
      • Schaffung eines gemeinsamen Aussenzolls und einer gemeinsamen Aussenhandelspolitik für den Grossteil des Handels mit Drittländern.

  • Zollwert

    Der Zollwert einer Ware ist der Wert, der bei Export-Import-Operationen für die Berechnung der damit verbundenen Abgaben und Steuern (Zölle, MwSt., Antidumpingzölle usw.) zu Grunde gelegt wird. Beim EU-Import entspricht der Zollwert dem Wert der Ware bei ihrer Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet. Beim EU-Export entspricht der Zollwert dem Wert der Ware am Ort des Ausgangs aus dem Gemeinschaftsgebiet.

" ["tags"]=> object(Joomla\CMS\Helper\TagsHelper)#777 (4) { ["tagsChanged":protected]=> bool(false) ["replaceTags":protected]=> bool(false) ["typeAlias"]=> NULL ["itemTags"]=> array(0) { } } ["jcfields"]=> array(0) { } ["event"]=> object(stdClass)#840 (3) { ["afterDisplayTitle"]=> string(0) "" ["beforeDisplayContent"]=> string(0) "" ["afterDisplayContent"]=> string(0) "" } }